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Gleichstellung

Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30,[ …], wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen). SGB IX, Teil 1, § 2

Verfahren
Formlose Antragstellung bei der Agentur für Arbeit (auch telefonisch möglich)
Stellungnahmen von der Dienststelle, vom Personalrat und von der Schwerbehindertenvertretung werden eingeholt

Wichtig: Die Gleichstellung kann befristet werden!

Die Gleichstellung wird grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht, wirksam. Zum Wirksamwerden des besonderen Kündigungsschutzes nach § 85 SGB IX hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 1.März 2007 – 2 AZR 217/06 – entschieden, dass dieser nur dann greift, wenn der Arbeitnehmer einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt hat.

Ist die Gleichstellung erfolgt gehören Sie zum geschützten Personenkreis des SGB IX. Die besonderen Regelungen für Menschen mit Schwerbehinderung werden angewendet, jedoch nicht        § 125 (Zusatzurlaub). Weiterhin gelten für Gleichgestellte die Schwerbehindertenrichtlinien.

Nachteilsausgleiche sind z. B.:
> Erweiterter Kündigungsschutz
> Freistellung von Mehrarbeit auf Verlangen
> Schulbezogene Regelungen (Unterrichtseinsatz, Aufsichten, Wandertage, etc.)
> Schutz vor Versetzung und Abordnung
> begleitende Hilfen im Arbeitsleben durch das Integrationsamt oder den Rehaträger

In allen personalrechtlichen Belangen ist auch die Schwerbehindertenvertretung Ihre Interessenvertretung.

Aber:
Gleichgestellten werden keine Ermäßigungsstunden nach ArbZVO-Schule gewährt. Ebenfalls greift bei Gleichgestellten nicht die Möglichkeit einer früheren Pensionierung ohne Versorgungsabschläge bzw. eines früheren Renteneintrittsalters.

Aktuelles

Die Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis ist jetzt auch online möglich!

Empfehlung von uns: auf jeden Fall lesen!

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