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Wer sind wir?
Die gewählte Schwerbehindertenvertretung (Funktion) bzw. die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (ausführende Person) fördert die Eingliederung schwerbehinderter MitarbeiterInnen, vertritt ihre Interessen in Dienststellen und Betrieben und steht ihnen helfend und beratend zur Seite.
Das Amt ist ein Wahlamt und die Vertrauenspersonen werden alle vier Jahre von den Beschäftigten mit Behinderung gewählt. Das Amt wird unentgeltlich als Ehrenamt geführt und die Vertrauenspersonen unterliegen der Schweigepflicht. In
Niedersachsen ist die Schwerbehindertenvertretung als Stufenvertretung organisiert. Das bedeutet, dass die örtlichen Vertrauenspersonen auf der schulischen Ebene tätig werden, die Bezirksvertrauenspersonen auf der Ebene Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung und die Hauptvertrauensperson auf der Ebene des MK.
Für wen sind wir da?
Sie sind Beschäftigte/ Beschäftigter mit Schwerbehinderung oder diesen gleichgestellt an einer Schule in Niedersachsen?
Sie sind eine Bewerberin bzw. ein Bewerber für den Schuldienst mit Schwerbehinderung oder verfügen über eine Gleichstellung?
Sie bewerben sich auf eine Stelle im Land Niedersachsen oder nehmen am Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern teil?
Sie sind gesundheitlich dauerhaft eingeschränkt und überlegen einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung zu stellen?
Sie möchten Unterstützung oder Beratung?
Dann sind wir die richtigen AnsprechpartnerInnen!
Wir bieten Ihnen Beratung, Unterstützung und Begleitung in allen personellen Angelegenheiten.