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Wer sind wir?

Die gewählte Schwerbehindertenvertretung (Funktion) bzw. die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (ausführende Person) fördert die Eingliederung schwerbehinderter MitarbeiterInnen, vertritt ihre Interessen in Dienststellen und Betrieben und steht ihnen helfend und beratend zur Seite.

Das Amt ist ein Wahlamt und  die Vertrauenspersonen werden alle vier Jahre von den Beschäftigten mit Behinderung gewählt.  Das Amt wird unentgeltlich als Ehrenamt geführt und die Vertrauenspersonen unterliegen der Schweigepflicht. In

Niedersachsen ist die Schwerbehindertenvertretung als Stufenvertretung organisiert. Das bedeutet, dass die örtlichen Vertrauenspersonen auf der schulischen Ebene tätig werden, die Bezirksvertrauenspersonen auf der Ebene der Landesschulbehörde und die Hauptvertrauensperson auf der Ebene des MK.

Aktuelles

Die Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis ist jetzt auch online möglich!

Empfehlung von uns: auf jeden Fall lesen!

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